AGB
Geschäftsbedingungen der Firma J. Baumgartner GmbH Baustrom-Anlagen, Mettlacher Str. 5, 81379 München (Stand: 01.01.2024)
1. Mietgeräte (Schränke, Überspannungen)
1.1 Eigentumsvorbehalt
1.1.1 Die Mietgeräte bleiben im Eigentum des Vermieters.
1.2 Zustand der Mietgeräte bei Mietbeginn
1.2.1 Die Mietgeräte werden betriebsbereit und gereinigt dem Mieter übergeben, bzw. auf der Baustelle montiert.
1.2.2 Unsere Vorhaltepreise sind reine Mietpreise. Eventuelle Reparaturen während der Mietzeit sind nicht enthalten und werden nach Aufwand ausgeführt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Benötigtes Material wie z.B. Leuchtmittel, Steckdosen, FI-Schalter, Steckdosen, etc. werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
1.3 Zustand der Mietgeräte bei Mietende
1.3.1 Bei extremer Verschmutzung, Farbe, Betonverschmutzung etc. wird dies bei Rücknahme festgestellt. Die Kosten für Abschleifung, Lackierung werden pro Gerät mit 60,00 € dem Mieter in Rechnung gestellt.
1.3.2 Beschädigungen durch Gewalteinwirkung werden je nach Umfang des Schadens in Rechnung gestellt.
1.3.3 Bei Totalverlust, z.B. durch Diebstahl wird der aktuelle Zeitwert des Gerätes dem Mieter in Rechnung gestellt. Bereits berechnete Mieten werden nicht angerechnet.
2. Mietkabel (Gummischlauchleitung, Verlängerungen etc.)
2.1 Eigentumsvorbehalt
2.1.1 Die Mietkabel bleiben im Eigentum des Vermieters
2.2 Zustand der Mietkabel bei Mietbeginn
2.2.1 Die Mietkabel werden in betriebsbereiten Zustand dem Mieter übergeben. Die Mietkabel sind nach BGVA3 geprüft.
2.3 Zustand der Mietkabel bei Mietende
2.3.1 Mietkabel, welche in auf getrommelten Zustand dem Mieter übergeben wurden, sind auch in aufgetrommelten Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für das auftrommeln mit 60,00 € in Rechnung gestellt.
2.3.2 Mietkabel sind in funktionsfähigem Zustand zurückzugeben.
2.3.3 Mietkabel, die aus betriebsbedingten Gründen auf der Baustelle auseinandergeschnitten wurden, werden in unserer Werkstatt gemufft. Die Kosten hierfür werden dem Mieter in Rechnung gestellt
2.3.4 Beschädigte Mietkabel werden ebenfalls in unserer Werkstatt repariert und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung gestellt.
2.3.5 Mietkabel, welche nicht mehr zurückgegeben werden (wegen Diebstahl, Verlegung während der Bauzeit unter Baustraßen oder Erdwällen etc.) dem Mieter zu unserem aktuellen Einkaufspreis in Rechnung gestellt.
3. Haftung
3.1.1 Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.
3.1.2 Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden
oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.
4. Schlussbestimmungen
4.1.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
4.1.2 Gerichtstand – auch für Wechsel- und Scheckklagen- ist, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.